Einreisebestimmungen nach Marokko
Einreisebestimmungen nach Marokko ist durch das Gesetz Nr. 02-03 vom 11 November 2003 über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Marokko geregelt, die marokkanische Gesetzgebung schreibt folgendes vor: „Jeder Ausländer, der nach Marokko reisen möchte, muss einen gültigen Reisepass oder ein gültiges Reisedokument bei sich führen, der bzw. das von jenem Staat ausgestellt ist, dessen er Staatsbürger ist, und der bzw. das vom marokkanischen Staat anerkannt ist.
Einreisebestimmungen nach Marokko für deutsche Staatsangehörige
Ein Aufenthalt von Deutschen in Marokko zu touristischen Zwecken ist auf drei Monate beschränkt. Sollte eine Verlängerung des Aufenthalts in Marokko über die drei Monate hinaus gewünscht sein, muss eine Genehmigung bei der entsprechenden marokkanischen Behörde, beantragen werden.
Für Kinder wird den Kinderausweis anerkannt. Ab dem 3. Lebensjahr muss ein Lichtbild angebracht sein. Eine Eintragung des Kindes in einen Reisepass der Eltern ist ebenfalls ausreichend.
Einreisebestimmungen nach Marokko für Mitgliedsländern der europäischen Union Staatsangehörige
Für Staatsangehörige aus Mitgliedsländern der europäischen Union sowie der Schweiz und Kanadas besteht keine Visumpflicht. Es gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie für Deutsche. Die Visumpflicht für nicht EU-Bürger ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Die marokkanische Botschaft und Konsulate können Sie vor Ihrer Reise beraten.
Wichtige Tipps in Bezug zur Einreisebestimmungen nach Marokko
Machen Sie, Fotokopien Ihrer Ausweispapiere und bewahren Sie sie von den Originalen getrennt auf. Erstellen Sie gleichfalls eine Liste nützlicher Telefonnummern für den Fall, dass Sie beispielsweise Ihre Kreditkarte verlieren. Es ist immer hilfreich, die Telefonnummern des Konsulats Ihres Landes bei sich zu haben. Sie können Ihnen Adressen von Ärzten, Krankenhäusern usw. geben.
Staatliches Marokkanisches Fremdenverkehrsamt
Graf-Adolf-Straße 59, D-40210 Düsseldorf Tel: (0211) 37 05 51/52
http://www.tourismus-in-marokko.de/
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Diplomatische Vertretung von Marokko in Deutschland Botschaft des Königreichs Marokko in Berlin Generalkonsulat des Königreichs Marokko in Düsseldorf Generalkonsulat des Königreichs Marokko in Frankfurt |
Diplomatische Vertretungen in Marokko
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Deutsche Botschaft |
Generalkonsulat der BRD |
Konsulat der Schweiz |
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Österreichische Botschaft |
Konsulat von Österreich |
Schweizer Botschaft |
Visum für Marokko
Staatsbürger folgender Länder benötigen für die Einreise nach Marokko kein Visum:
Algerien, Argentinien, Australien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Elfenbeinküste, Estland, Finnland, Frankreich und Monaco, Griechenland, Großbritannien, Guinea (Conakry), Hongkong (Aufenthalt nicht länger als 30 Tage), Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kongo(Brazzaville), Kroatien, Kuwait, Lettland, Libyen, Liechten- stein, Litauen, Luxemburg, Mali, Malta, Mexiko, Niederlande, Niger, Norwegen, Neuseeland, Österreich, Oman, Peru, Philippinen, Polen, Puerto Rico, Portugal, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Spanien und Andorra, Schweden, Schweiz, Senegal, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Venezuela, Zypern.
Visa-Antragsformulare... was wird für die Einreise benötigt? Wo befindet sich das Konsulat? Wo kann man das Visum für Marokko beantragen? und für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seite des marokkanischen Konsulats unter http://www.botschaft-marokko.de/node/38
All jene ausländischen Staatsbürger, deren Land nicht in der vorangegangen Liste aufgeführt ist, unterliegen den Formalitäten der Verfahren für den Visum für Marokko.
Folgende Unterlagen sind für ein Visum für Marokko bei der Botschaft vorzulegen:
• ordnungsgemäß ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Auskunftsformular (Formular kann auf der Internetseite der Botschaft heruntergeladen werden)
• Kopie des gültigen Reisepasses (mindestens noch drei Monate gültig)
• Kopie der Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland (mindestens noch drei Monate gültig)
• Kopie der Kontoauszüge des Antragsstellers (letzter Monat)
• Arbeitserlaubnis für den laufenden Monat
• Für Studenten: Bescheinigung über Immatrikulation für das laufende Semester oder Kopie des gültigen Studenten- Ausweises.
• Für den Ehepartner eines Staatsbürgers der Europäischen Union: Kopie der Heiratsurkunde sowie Kopie des Reisepasses des Ehepartners
Sobald der Visumsantrag positiv beschieden ist, muss der Antragsteller persönlich vorstellig werden und folgende Unterlagen vorlegen bzw. kann er diese per Post übersenden:
• Reisepass im Original
• 3 Passfotos
• Kopie des Hin- und Rückreisetickets
• Kopie der Hotelreservierung oder Nachweis über die Unterbringung
• Gebührenmarke (aktueller Wert):
20 Euro (für die einfache Einreise)
30 Euro (zweifache Einreise)
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