Reisebedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen

Damit Ihre Reiseauch zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausfällt, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, die nachstehend aufgeführt sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen diese, da sie Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages werden.

1. Buchung und Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde MOGADOR REISEN GbR den Abschluss eines Reisevertrages unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Der Reisevertrag kommt mit Erhalt der Reisebestätigung zustande. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zustiege, die über CRS oder Internet gebucht werden, grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter bedürfen.

1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von MOGADOR REISEN GbR nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu erteilen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von MOGADOR REISEN GbR hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von MOGADOR REISEN GbR herausgegeben werden, sind für MOGADOR REISEN GbR und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von MOGADOR REISEN GbR gemacht wurden.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt MOGADOR REISEN GbR den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.

1.4 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von MOGADOR REISEN GbR zustande. Die Bestätigung des Eingangs einer Anmeldung stellt noch keine Annahme dar.
Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird MOGADOR REISEN GbR dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist MOGADOR REISEN GbR nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.5 Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt dem Reisegast ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

1.6 Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist der Reiseveranstalter lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung – außer bei Körperschäden - als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Der Veranstalter haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.

2. Anzahlung und Zahlung des Reisepreises

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluss kann eine Anzahlung bis zur Höhe von 20 % des Reisepreises gefordert werden. Wird trotz Mahnung die Anzahlung nicht geleistet, ist Mogador Reisen GbR berechtigt, nach erfolgter Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens 4 Wochen vor Antritt der Reise fällig.

2.2 Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651k BGB zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen.

2.3 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.

Nach Eingang der vollständigen Zahlung des Reisepreises werden die Reiseunterlagen dem Kunden ausgegeben.

3. Leistungen

3.1 Prospekt- und Katalogangaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden oder die von MOGADOR REISEN GbR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3 MOGADOR REISEN GbR ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird MOGADOR REISEN GbR dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

3.4 Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden.

4. Preisänderungen

4.1 MOGADOR REISEN GbR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurses, wie folgt zu ändern:

4.2 Der Reiseveranstalter ist bei einer sich nach Vertragsabschluss ergebenden sitzplatzbezogenen Steigerung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten) berechtigt, den erhöhten Betrag vom Reisenden zu verlangen. Soweit zur Beförderung verpflichtete Leistungsträger sonst nach Vertragsabschluss zusätzliche Beförderungskosten je Beförderungsmittel fordern, ist der Veranstalter berechtigt, den erhöhten Betrag, der sich aus dem geforderten Betrag geteilt durch die Anzahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels ergibt, zu verlangen. Treten nach Vertragsabschluss Abgabenerhöhungen gegenüber dem Reiseveranstalter ein (z.B. Hafen- oder Flughafengebühren), ist er berechtigt, den entsprechend anteilig erhöhten Betrag zu verlangen.

4.3 Der Reiseveranstalter kann eine Preiserhöhung nur verlangen, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vertraglichen Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und Umstände, die zur Erhöhung führen, bei Vertragsabschluss noch nicht eingetreten oder für ihn nicht vorhersehbar waren.

4.4 Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer

4.5 zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.

4.6 Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

4.7 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von MOGADOR REISEN GbR über die Preiserhöhung geltend zu machen.

5. Leistungsänderungen

5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.2 Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.

5.3 Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte hat der Reisende unverzüglich nach Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden, Stornierungskosten, Umbuchungen, Ersatzreisende

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MOGADOR REISEN. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann MOGADOR REISEN, soweit der Rücktritt nicht von MOGADOR REISEN GbR zu vertreten ist, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigung verlangen:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
29.-20. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
19.-15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
14.-7. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
bei Nichtantritt 95% des Reisepreises

Dem Kunden bleibt in jedem Fall das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens vorbehalten.
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestätigung der Reise für den Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so kann MOGADOR REISEN GbR ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden in Höhe von € 75 erheben.

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach dem 30. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu oben genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfüllt werden.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. MOGADOR REISEN GbR kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende MOGADOR REISEN GbR als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich MOGADOR REISEN GbR bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Ersatzreisende

 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. MOGADOR REISEN GbR kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende MOGADOR REISEN GbR als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch neue Ticketausstellung). Im Falle eines Rücktritts kann MOGADOR REISEN GbR vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

 9. Rücktritt und Kündigung durch MOGADOR REISEN

 MOGADOR REISEN GbR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt MOGADOR REISEN GbR, so behält MOGADOR REISEN GbR den Anspruch auf den Reisepreis; MOGADOR REISEN GbR muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) bis 3 Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist MOGADOR REISEN GbR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat MOGADOR REISEN GbR den Kunden davon zu unterrichten.

 10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl MOGADOR REISEN GbR als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann MOGADOR REISEN GbR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Weiterhin ist MOGADOR REISEN GbR verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisendteilnehmer zur Last.

 11. Gewährleistung

 11.1 Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - seiner Mitwirkung. MOGADOR REISEN GbR kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. MOGADOR REISEN GbR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

11.2 Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

11.3 Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet MOGADOR REISEN GbR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, MOGADOR REISEN GbR erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Ist eine Kündigung gerechtfertigt, kann MOGADOR REISEN GbR für bereits erbrachte und zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung ist der Wert der erbrachten Leistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich. MOGADOR REISEN GbR hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag eingeschlossen, so hat MOGADOR REISEN GbR auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen. Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den MOGADOR REISEN GbR nicht zu vertreten hat.

 12. Haftung

Die vertragliche Haftung von MOGADOR REISEN GbR ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

1. soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder

2. soweit MOGADOR REISEN GbR für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reiseteilnehmer auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

MOGADOR REISEN GbR haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen, Sportveranstaltungen usw.). Unberührt bleiben die Vermittlerpflichten.

Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je Reisender und Reise 4091 €. Liegt der dreifache Reisepreis über dieser Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises (je Reisenden und Reise) beschränkt.

 13. Mitwirkungspflicht des Reisenden

 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um bei Leistungsstörungen eventuell auftretende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen MOGADOR REISEN GbR oder dem jeweiligen Beauftragen bzw. der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 14. Versicherungen

 MOGADOR REISEN GbR empfiehlt dem Reiseteilnehmer im eigenem Interesse den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und einer Reisegepäckversicherung.

15. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung

 Ansprüche auf Abhilfe von Mängeln (§ 651c BGB), auf Minderung des Reisepreises gemäß § 651d BGB, auf Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels nach § 651e BGB sowie auf Schadensersatz aus § 651 f BGB wegen mangelhafter Reiseleistungen, Nichterfüllung, nachträglicher Unmöglichkeiten und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber MOGADOR REISEN GbR geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

Ansprüche des Reiseteilnehmers wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Macht der Reiseteilnehmer nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Reisende oder MOGADOR REISEN GbR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 16. Informationspflichten, Reiseformalitäten, Einreisebestimmungen

 16.1 Informationspflichten Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist MOGADOR REISEN GbR verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die so genannte „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm

16.2 Visa-, Pass- und Gesundheitsvorschriften Auf Wunsch des Reisenden besorgt MOGADOR REISEN GbR - sofern möglich - die für das Reiseziel erforderlichen Visa, jedoch haftet MOGADOR REISEN GbR nicht für die rechtzeitige Ausstellung und den rechtzeitigen Zugang der erforderlichen Visa durch die betreffende diplomatische Vertretung. Besondere in der Person des Reisenden gegebene Umstände (ausländische Staatsbürgerschaft, Doppelstaatsbürgerschaft, Passeintragungen etc.) sind von MOGADOR REISEN GbR nur zu beachten, wenn diese erkennbar sind bzw. durch den Reisenden ausdrücklich mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Visa-, Pass-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Entstehen dem Reisenden Nachteile wegen Nichteinhaltung derartiger Vorschriften, gehen diese zu seinen Lasten. Ist der Reisende deswegen an der Reiseteilnahme verhindert, ist MOGADOR REISEN GbR berechtigt, eine pauschale Rücktrittsentschädigung gemäß Punkt 5 zu berechnen. Zu einem kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag ist der Reisende nur berechtigt, wenn die Reiseverhinderung durch eine schuldhafte Fehlinformation seitens MOGADOR REISEN GbR bedingt ist.

 17. Gerichtsstand

 Für die Streitigkeiten aus dem Reisevertrag bzw. in Zusammenhang damit ist als Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Vollkaufleute Berlin vereinbart. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

18. Sonstige Bestimmungen

 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen zur Folge. Unsere Angebote entsprechen dem Stand der Festlegungen bei Bereitstellung und gelten bis zur Buchung vorbehaltlich Änderungen und Verfügbarkeit. Änderungen aufgrund von Irrtümern und Druckfehlern bleiben vorbehalten

19. Reiseveranstalter

MOGADOR REISEN GbR
El Mekhfi, Lahlaoui
Flotowstraße 12, D-10555 Berlin
Telefon    :  +49 (0) 30 - 51631596 /97                     
Fax         :  +49 (0) 30 - 51631598

Geschäftsführer:
Abdelaziz El Mekhfi, Hassan El Halaoui
USt Nr.: 34/440/00261

Stand 01. Mai 2011

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